Geldwäscheprävention in Mecklenburg-Vorpommern

Die Auswirkungen der Geldwäsche sind erheblich. Sie können nicht nur den Ruf der Unternehmen schädigen, sondern auch erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV ist dafür zuständig, dass die Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz des Bundes in MV eingehalten und umgesetzt werden.

Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, bestimmte Dienstleister und Güterhändler sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche zu melden. Der Flyer gibt einen Überblick über die nach dem Geldwäschegesetz bestehenden Pflichten und dient damit als Hilfestellung für die Verpflichteten. Alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner wurden zusammengefasst.

Sie können diese Publikation bestellen