Kooperationsprogramm Interreg VI A 2021-2027
Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit der deutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie der Wojewodschaft Westpommern in der Republik Polen wird mit dem Interreg VI A Programm in der Förderperiode 2021-2027 im Rahmen des Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) fortgesetzt.
Programmstrategie
Abgeleitet aus den identifizierten Entwicklungspotentialen im Fördergebiet verfolgt das Kooperationsprogramm eine Konzentration auf vier strategische Bereiche:
- Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
- Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
- Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
- Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten
Die thematische Fokussierung soll eine weitere Integration des Programmraums unterstützen.
Programmhandbuch
Das Programmhandbuch für das Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 ist genehmigt.
Das Handbuch steht unter https://www.interreg6a.net/programmhandbuch/
zur Einsicht und als Download zur Verfügung.
Es enthält alle Einzelheiten zur Planung Ihres Projekts und zur Einreichung eines Förderantrags. Um auf die kommenden Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen gut vorbereitet zu sein, wird empfohlen, das Programmhandbuch zu lesen!
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich nach vorheriger Absprache zu kontaktieren.
Fördermöglichkeiten
Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern: Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen
- Brandenburg: Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland
- Polen: Wojewodschaft Westpommern (Unterregionen Koszaliński, Szczecinecko-pyrzycki, Szczeciński, Miasto Szczecin)
In einem Projekt sollten mindestens zwei Projektpartner (ein polnischer und ein deutscher Projektpartner) beteiligt sein.
Eine Einbeziehung von Projektpartnern von außerhalb des Fördergebiets aber innerhalb der Europäischen Union ist unter bestimmten Umständen möglich. In diesem Fall ist zu empfehlen, das Gemeinsame Sekretariat in Löcknitz bei der Vorbereitung des Projekts zu konsultieren.
Förderschwerpunkte und finanzielle Ausstattung (EFRE-Anteil)
Förderschwerpunkte | finanzielle Ausstattung | EFRE-Anteil in Prozent |
---|---|---|
1. Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren | 20 Mio. EUR | 16,05% |
1.1 Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien | ||
2. Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren | 26,49 Mio. EUR | 21,27% |
2.1 Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen | 15,13 Mio. EUR | 12,15% |
2.2. „Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung | 11,36 Mio. EUR | 9,12% |
3. Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen |
53,18 Mio. EUR | 42,69% |
3.1 Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung | 15,13 Mio. EUR | 12,15% |
3.2 Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen | 38,05 Mio. EUR | 30,54% |
4. Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten |
16,72 Mio. EUR | 13,42% |
4.1. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden sowie der Beteiligten | 10,82 Mio. EUR | 8,68% |
4.2. Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern | 5,91 Mio. EUR | 4,74% |
5. Technische Hilfe | 8,19 Mio. EUR | 6,57% |
Programmbudget EFRE gesamt | 124,58 Mio. EUR | 100% |
für Projektförderung | 116,39 Mio. EUR | 93,43% |
Fördersatz
bis zu 80%
Förderfähige Organisationen (Beispiele)
Institutionen der öffentlichen Verwaltung, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützig tätige juristische Personen wie Vereine, Verbände und Stiftungen, kleine und mittlere Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, Kultur- und Sporteinrichtungen, Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, Technologiezentren, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Verwaltungen und Träger der Naturschutzgebiete
Verwaltung
Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin. Koordinierungsbehörden, die die Umsetzung des Programms jeweils in Brandenburg und Polen begleiten, sind das Ministerium der Finanzen und für Europa in Potsdam und das Ministerium für Fonds und Regionalpolitik in Warschau. Programmsprachen sind Deutsch und Polnisch.
Beratung
Ministerstwo Gospodarki, Infrastruktury, Turystyki i Pracy M-V – Wydział 430
Kontakt
Referat 430 - Europäische territoriale Zusammenarbeit INTERREG